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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zahlungen und Zahlungsverzug

Die Mobilitätsraten sind monatlich im Voraus zur Zahlung fällig. Alle weiteren Forderungen des Vermieters sind nach Rechnungsstellung fällig. Zahlungen sind an die MK Mobility Fuhrparkservice GmbH, Wunsiedler Straße 14, D-95478 Kemnath, zu leisten.

Kommt der Mieter mit Zahlungen in Verzug, werden Verzugszinsen in Höhe von 5% p. a. bei Verbrauchern und 8% p. a. bei anderen über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt vorbehalten.

2. Gesamtkilometer-Abrechnung

Eine monatliche Kilometerlaufleistung wird vertraglich vereinbart. Bei Überschreitung der Gesamtkilometerleistung bei Rückgabe des Fahrzeugs werden Mehrkilometer zu einem vertraglich vereinbarten Satz berechnet. Minderkilometer werden nicht vergütet.

Schäden, die über das alters- und laufleistungsbedingte Maß hinausgehen, verpflichten den Mieter zum Ersatz des Minderwerts.

3. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. Stattdessen werden alle kaufrechtlichen und Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller/Händler an den Mieter abgetreten.

4. Haftung, Instandhaltung und Obhutspflichten

Der Mieter haftet für Schäden, Verlust oder Wertminderung des Fahrzeugs, außer bei Verschulden des Vermieters. Verkehrsverstöße werden mit Bearbeitungsgebühren berechnet, wenn sie über die im Vertrag festgelegte Anzahl hinausgehen.

Der Mieter ist zur Instandhaltung des Fahrzeugs und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet.

5. Wahrung von Eigentumsrechten

Das Fahrzeug darf nicht ohne Zustimmung des Vermieters verkauft, verschenkt, vermietet oder belastet werden. Fahrten ins Ausland bedürfen einer vorherigen Genehmigung.

6. Versicherungsschutz und Schadensabwicklung

Das Fahrzeug ist mit einer Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgesichert. Im Schadensfall ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen. Die Reparatur erfolgt auf Kosten des Mieters in einem Fachbetrieb.

7. Fristloses Kündigungsrecht des Vermieters

Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder Zahlungsunfähigkeit eintritt.

8. Kündigungsfolgen

Bei fristloser Kündigung kann der Vermieter Schadenersatz für entgangene Mietraten verlangen.

9. Fahrzeugrückgabe

Das Fahrzeug ist nach Beendigung des Mietverhältnisses in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Verzögerungen bei der Rückgabe führen zu zusätzlichen Kosten.

10. Aufrechnung und Abtretung

Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Der Vermieter kann Forderungen und Rechte an Dritte abtreten.

11. GPS-Ortung

Zur Fahrzeugüberwachung wird ein Telematikgerät installiert. Der Vermieter kann bei Verdacht auf Missbrauch das Fahrzeug orten oder stilllegen.

12. Sonstiges

Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktdaten oder Rechtsform unverzüglich mitzuteilen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit zulässig, das für Weiden i.d.Opf. zuständige Gericht. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen gültig.